Wer nicht blinkt und abbiegt, muss bei einem nachfolgenden Unfall in der Regel voll haften. Wenn jedoch das Fehlverhalten eines anderen hinzukommt, kann sich die Haftung anteilsmäßig reduzieren. So entschied das Landgericht Gera (Az. 3 O 721/20).
Eine Frau parkte zunächst mit ihrem Auto am Straßenrand und fuhr daraufhin wieder mit etwa Tempo 20 auf den rechten Fahrstreifen auf. Der nachfolgende Autofahrer fuhr mit rund 45 km/h und wollte die Frau wegen der Tempodifferenz überholen. In dem Moment startete die Frau ein Abbiegemanöver nach links, ohne zu blinken. Es kam zum Unfall. Die Versicherung der Frau wollte nicht vollumfänglich zahlen, weil sie eine Mitschuld des Hintermanns anmahnte. Dieser hätte bei unklarer Verkehrslage überholt.
Das Gericht gab der Versicherung insoweit Recht. Allerdings sei die Hauptschuld mit 80 Prozent der Frau anzulasten. Erstens blinkte sie nicht, zweitens ordnete sich sie sich vor dem Abbiegen nicht bis zur Mitte der Fahrbahn ein. Und sie achtete drittens nicht nochmals direkt vor dem Abbiegen auf den rückwärtigen Verkehr. Der Mann hafte dagegen zu 20 Prozent, denn er überholte bei unklarer Verkehrslage. Die Fahrerin sei schon ohne Blinker langsam auf die Straße gefahren, weitere mögliche Verkehrsverstöße seien somit nicht ausgeschlossen gewesen.
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